Informationen für Betriebe

Fachkräftemangel hemmt das Wachstum einer Branche. Wer morgen die besten Köpfe zu seinem Team zählen will, investiert heute in die Ausbildung. In Österreich erwirbt ein Lehrling in Betrieb und Berufsschule eine vollständige Berufsausbildung. 
 

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Warum Lehre toll ist

Die Lehre ist ein Baustein, um gute Nachwuchskräfte in den Betrieben erhalten. Es liegt in unserer Hand, dass wir die kreativen Köpfe von morgen ausbilden. Eine Lehre bietet eine optimale Verbindung von Theorie und Praxis. Vom ersten Tag an arbeiten Lehrlinge an konkreten Kundenprojekten und lernen das Handwerk von der Pike auf.

Simon Ender Sulu
„Wir bilden seit vielen Jahren jungen Menschen den Spirit der Ender Werbung mit auf den Weg. In der Schule Gelerntes wird in der Agentur praktisch umgesetzt. Es ist grandios die Entwicklungssprünge zu sehen und wie sich junge Menschen ins Agenturteam einfügen. ”
Simon Ender, Ender Werbung

Feststellungsbescheid

Um einen Lehrling ausbilden zu dürfen, ist ein sogenannter Feststellungsbescheid notwendig. Dieser kann auch online eingebracht werden. Jede:r Mitarbeiter:in eines Betriebs kann die Ausbildung übernehmen – er/sie muss aber über eine Ausbilderprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Zwecks Terminvereinbarung kommt nach Einreichung des Antrages bzw. Kontaktaufnahme ein:e Kolleg:in der Lehrlingsstelle auf das Unternehmen zu. 

Leitfäden & Ausbildungsdokumentation

Leitfäden für die Vermittlung des Berufsbildes sowie die Ausbildungsdokumentation, welche gemeinsam mit dem Lehrling geführt werden sollte, sind wichtige Qualitätskriterien für die Lehrlingsausbildung.
 

Lehrlingsausbilder:innen

Lehrlingsausbilder:innen müssen Fachkräfte im auszubildenden Beruf sein. Zudem ist eine Ausbilderprüfung bzw. ein Ausbildertraining notwendig – eine Übersicht von aktuellen Ausbildertrainings (Präsenz - /Onlinekurse, Tages-, Abend- oder Wochenendkurse) finden Sie HIER. Sollten ein:e Mitarbeiter:in bereits eine gleichgestellte Ausbildung zu der Ausbilderprüfung haben, so muss der Kurs nicht mehr gemacht werden – die Gleichstellungsübersicht ist HIER zu finden.

Unterstützung durch die Lehrlingsstelle

Ausbildungsberater:innen unterstützen Sie gerne bei der Ausbildungsplanung und -dokumentation und stehen auch bei Fragen rund um die Einstellung bzw. das Onboarding des Lehrlings zur Verfügung. Eine Übersicht der zahlreichen Lehr(betriebs)förderungen seitens der Wirtschaftskammer finden Sie hier. Das Förderteam der Lehrlingsstelle steht gerne für Detailfragen/individuelle Beratungen zur Verfügung: T 05522 305 7711 | E lehre.foerdern@wkv.at

 

 

Lehrlingsentschädigung

Die Regelung des Wiener Kollektivvertrags ist für die Höhe der Lehrlingsentschädigung auch in den KV-freien Bundesländern wie Vorarlberg anzuwenden.

 

 

Förderungen und Online-Förderantrag

Es gibt unterschiedliche Förderungen für die Lehrlingsausbildung - z.B. bei Ausbildungsverbünden, Auslandspraktika, ausgezeichneten und guten Lehrabschlussprüfungen, Prämie für Übernahme von Lehrlingen u.v. mehr. Ein Gesamtüberblick findet sich hier:

https://www.wko.at/lehre/gesamtuebersicht-foerderarten-lehre

Ab sofort können Anträge zur Lehrstellenförderung mit LOS, dem lehre.fördern-Online-Service auch digital gestellt werden. Nutzen Sie LOS für eine effiziente und sichere Verwaltung Ihrer Anträge.

 

Ausbildungsverbünde (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)

Gefördert werden Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro. Zusätzlich können Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis zu einer Gesamthöhe im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von 500 Euro gefördert werden. Die geförderte Ausbildungszeit muss auf die Arbeitszeit angerechnet werden.
https://www.wko.at/lehre/foerderung-zwischen-ueberbetriebliche-massnahmen