Mehr Wissen über Abgaben

Jede Unternehmensgründung erfordert neben kreativen Ideen auch unternehmerisches Denken und Handeln. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg unterstützt dabei in Fragen von Finanzen und Steuern ebenso wie die Kreativwirtschaft Österreich. 

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Finanz und Steuern im Überblick

Auch wenn sie mittlerweile antiquiert und überholt zu sein scheinen sind die Werbeabgabe und die Glücksspielagabe in Österreich immer noch an den Fiskus abzuführen. 

 

 

Die Werbeabgabe

Das bundeseinheitliche Werbeabgabegesetz besteht seit 1.6.2000 und regelt die Abgabe für Werbeleistungen in Printmedien in TV und Hörfunk sowie im Bereich der Außenwerbung. Details zu dieser Form der weltweit einzigartigen generalisierten Werbesteuer, die für den Wirtschaftsstandort Österreich einen Wettbewerbsnachteil darstellt, finden sich hier:

https://www.wko.at/service/steuern/Werbeabgabe.html

Die Glücksspielabgabe

Die Durchführung von Glücksspielen ist in Österreich dem Bund vorbehalten - mit wenigen Ausnahmen. Ausgenommen vom Glücksspielmonopol sind unter anderem Gewinnspiele und Preisausschreibungen – unter der Voraussetzung, dass es keine entgeltlichen Spiele sind. Unter welchen Voraussetzungen Gewinnspiele durchgeführt werden dürfen und in welcher Höhe die sogenannte Glückspielabgabe anfällt finden Sie hier:

https://www.wko.at/branchen/information-consulting/werbung-marktkommunikation/gluecksspielabgabe.html

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