Meldeschluss für Bildrecht-Mitglieder

Die Bildrecht nimmt Rechte und Vergütungsansprüche im Bereich der bildenden Kunst, Fotografie, Choreografie, Architektur und Design wahr. 

Bildraum Foto Ausstellung Silvrettatelier

Erinnerung an den Bildrecht-Meldeschluss

Am 30. April 2023 ist der jährliche Meldeschluss. Bitte geben Sie bis dahin über das Bildrecht Portal alle Österreich-bezogenen Meldungen bekannt, die das Jahr 2022 betreffen.

Diese Meldungen sind die Grundlage für die Tantiemenberechnung. Anhand Ihrer Meldungen über Veröffentlichungen Ihrer Werke oder Werkhonorare (berufsgruppenabhängig) verteilt die Bildrecht die Ihnen zustehenden Vergütungen. mehr

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Bildrecht-Team: 
office@bildrecht.at | +43 1 815 26 91


Was Bildrecht-Mitglieder wissen wollen:
Am 30. April 2023 ist Meldeschluss für Österreich-bezogene Meldungen zum Jahr 2022. Gilt das für alle Meldungen?
Ja. Ausnahme sind Bücher, die bis zu fünf Jahre nach dem Erscheinungsjahr gemeldet werden können. Aber Achtung: Wenn Sie Bücher später melden, versäumen Sie Zahlungen.

Ich bin Grafikdesigner:in/Fotograf:in und Mitglied der Berufsgruppe 2. Ich habe irrtümlich Honorare und Einzelmeldungen gemeldet - was wird für die Berechnung berücksichtigt?
Wenn Sie beides melden, dann werden Ihre Tantiemen anhand der Honorarmeldungen berechnet. 

Wann erhalte ich meine Tantiemenzahlungen zum Jahr 2022?
Je nach Vergütungsart (Speichermedienvergütung, Reprographievergütung etc.) erhalten Sie Ihre Tantiemenzahlungen im Mai und/oder Oktober 2023.

Bild: Roland Haas fotografiert JETZT, Objekt von Lukas Troberg, alte Skier. Aktuelle Ausstellung des SilvrettAtelier im Bildraum. https://www.silvrettatelier.at/2022/https://www.silvrettatelier.at/2022/