EU-Entgelttransparenz: Ausschreibung bietet Chancen für Kreativ- und Beratungsbetriebe
Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, bis Juni 2026 umfassende Maßnahmen zur Entgelttransparenz umzusetzen.
Ziel der neuen Richtlinie (EU) 2023/970 ist es, den Grundsatz „Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ durch klare Vorgaben, transparente Verfahren und wirksame Durchsetzung zu stärken. Im Zuge dieser Umsetzung hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) nun ein Ausschreibungsverfahren gestartet, das für Mitglieder der Kreativwirtschaft und der beratenden Branchen interessant sein dürfte.
Sensibilisierung, Information, Unterstützung: Was verlangt die EU?
Artikel 11 der Entgelttransparenz-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Arbeitgeber aktiv bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen. Dazu gehören:
• Öffentliche Informationskampagnen, die Unternehmen und Bevölkerung über neue Rechte und Pflichten informieren.
• Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber, speziell KMU – z. B. zur Erfüllung von Auskunftspflichten, Berichtspflichten und zur geschlechtsneutralen Bewertung von Arbeit.
• Bereitstellung von Leitlinien und Tools, um faire, diskriminierungsfreie Vergütungssysteme sicherzustellen.
Die Ausschreibung: Chancen für Agenturen & Beratungsunternehmen
Das aktuelle Vergabeverfahren des BMSGPK umfasst zwei Leistungspakete, von denen insbesondere Mitgliedsunternehmen der Kreativwirtschaft profitieren können:
1. Beratungsleistungen
Beratungsunternehmen sollen Arbeitgeber – insbesondere kleine und mittlere Betriebe – bei der praktischen Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben begleiten. Dazu gehören Prozessberatung, interne Analyse, Unterstützung bei Berichtspflichten oder bei der geschlechtsneutralen Bewertung von Tätigkeiten.
2. Sensibilisierungskampagne
Werbe- und Kommunikationsagenturen werden eingeladen, eine bundesweite Kampagne zu konzipieren und umzusetzen, die über Entgelttransparenz, neue Pflichten und Unterstützungsangebote informiert. Gefragt sind klare Botschaften, leicht zugängliche Inhalte und kommunikative Strategien, die Unternehmen wie Öffentlichkeit erreichen.
Für kreative Betriebe eröffnet sich damit ein Projektfeld, das sowohl kommunikativ anspruchsvoll als auch gesellschaftspolitisch relevant ist.
Link zur Ausschreibung
Interessierte Unternehmen können alle Details direkt im Vergabeportal abrufen:
https://bmsgpk.vergabeportal.at/Detail/228205
Mitgliedsbetriebe aus Kommunikation, Werbung, Design, Beratung oder HR-nahem Umfeld, die an der Umsetzung der EU-Entgelttransparenz mitwirken möchten, sollten die Ausschreibungsunterlagen zeitnah prüfen.