Ist mein Unternehmen vom NISG 2026 betroffen?

Ab 1. Oktober gelten mit dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) 2026 strenge Cybersicherheitsanforderungen für rund 4.000 Einrichtungen.

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Diese Einrichtungen sind in zentralen Sektoren wie digitaler Infrastruktur, Energie, Gesundheit und verarbeitendem Gewerbe angesiedelt. Auch Dienstleister und Lieferanten dieser Unternehmen werden vertraglich verpflichtet, Mindestanforderungen einzuhalten. Bei Verstößen drohen hohe Strafen. Im Mittelpunkt steht die Geschäftsleitung, die für die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben verantwortlich ist. Der Gesetzgeber sieht verpflichtende Cybersicherheits-Schulungen für die Leitungsorgane vor. Darüber hinaus kann es zweckmäßig sein, auch Personen mit leitungsnahen Funktionen oder enger Zuarbeit zur Geschäftsleitung einzubeziehen.

Werbeagenturen und Mitglieder der Kreativbranche fallen nicht augenscheinlich unter das NIS Regime. Aber Achtung: auch kleine Unternehmen können betroffen sein - aus vertraglichen Pflichten, wenn eure Kund:innen unter NISG 2026 fallen oder wenn ihr DNS-Dienste für eure Kund:innen anbietet.

Die Sparte Information & Consulting bietet dazu im Mai zwei Workshops in der Wirtschaftskammer Feldkirch an. Zudem gibt es im April ein Webinar in Kooperation mit dem BMI.

Webinar NISG 2026
Datum: 15. April 2026
Uhrzeit: 10 – 11 Uhr
Online
kostenlos
Anmeldung/mehr Infos: https://www.wko.at/oe/information-consulting/nisg-2026-im-fokus

Workshop NISG 2026
Datum: DI, 12. Mai 2026
Uhrzeit: 09:00 – 13:00 Uhr
Ort: Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wichnergasse 9, Feldkirch
Kosten: EUR 130,- pro Person inkl. Teilnahmebestätigung 
Anmeldung/mehr Infos: wkv.at/event/5523

Workshop NISG 2026 - speziell für Führungskräfte
Datum: DI, 12. Mai 2026
Uhrzeit: 14:00 – 18:00 Uhr
Ort: Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wichnergasse 9, Feldkirch
Kosten: EUR 220,- pro Person inkl. Teilnahmebestätigung 
Anmeldung/mehr Infos: wkv.at/event/5524

Inhalte: 

  • Rechtliche Vorgaben – Was ist das NISG 2026?
  •  Anwendungsbereich – Welche Unternehmen sind direkt betroffen, welche als Dienstleister/Lieferant? 
  • Risikomanagementmaßnahmen – Was ist zu tun? 
  • Was sind die Vorgaben in der Lieferkette? 
  • Aufgaben und Verantwortung der Leitungsorgane 
  • Aufsicht, Durchsetzung und Strafen 
  • Registrierung, Selbstdeklaration und Meldepflichten 
  • Fristen - Ab wann gilt was? 
  • Wo gibt es Unterstützung?

Vortragende:
Mag. Verena Becker, BSc (WU) ist seit 15 Jahren als Cybersicherheitsexpertin in der Bundessparte Information und Consulting in der WKÖ tätig. Ihre Schwerpunkte liegen in der Regulatorik und Informationssicherheit, allen voran der Umsetzung der Cybersicherheits-Richtlinie NIS-2 und dem NISG 2026. Sie ist Juristin und Betriebswirtin, weiters zertifizierte Informationssicherheitsmanagerin und Senior Risk Manager, sowie Wirtschaftstrainerin. Als Gründungsmitglied des Netzwerks Women4Cyber Austria setzt sie sich ehrenamtlich für die Förderung von Frauen im Bereich Cybersecurity ein.

Weitere Informationen und ein Online-Ratgeber sind hier zu finden: https://wko.at/nis 
Kompetente IT Security Expert:innen unterstützen euch gerne: www.einfachsicher.cc