Neuerungen für Ein-Personen-Unternehmen 2025
Zahlreiche Mitglieder unserer Fachgruppe sind EPU. Mit Jänner 2025 traten einige wichtige wissenswerte (steuerliche) Neuerungen ein.

Das Jahr 2025 bringt für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) wesentliche Neuerungen, die steuerliche und soziale Vorteile mit sich bringen. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Einkommensteuer, die Kleinunternehmerregelung und die Sozialversicherung.
Die Grenzbeträge für die Einkommensteuer steigen durch die Abschaffung der kalten Progression um 3,83 % und sorgen für mehr Netto-Einkommen. Kleinunternehmer profitieren von einer angehobenen Umsatzgrenze auf 55.000 Euro und erweiterten Möglichkeiten zur Umsatzsteuerbefreiung, auch bei grenzüberschreitender Tätigkeit innerhalb der EU. Zudem wird der Pensionsbonus für längeres Arbeiten deutlich angehoben, was Anreize für die Weiterarbeit über das Regelpensionsalter hinaus schafft.
Ein-Personen-Unternehmen sollten diese Änderungen nutzen, um ihre Steuer- und Buchhaltungsplanung für 2025 zu optimieren. Das aktuelle Factsheet des EPU-Services der Wirtschaftskammer Österreich bietet eine kompakte Übersicht und hilfreiche Unterstützung, um bestens vorbereitet ins neue Jahr zu starten.
Mehr Informationen auf: kreativwirtschaft.at/neuerungen-epu-2025
